Stadt Vacha

Willkommen in der Rhön.
 

Schiedsamt 

Frank D. Langer
Schiedsstelle
Sandweg 51
36404 Vacha
Telefon: 0151-42531880
E-Mail: schiedsstelle@vacha.de
Der Mediator (univ.) und Wi.-Jurist Frank D. Langer ist als Friedensrichter oder Schlichter in der Stadt Vacha tätig. Das ausgeführte sogenannte Schiedswesen in Deutschland dient der Beilegung weniger bedeutsamer strafrechtlicher und zivilrechtlicher Angelegenheiten und fungieren in der Regel sowohl als Vergleichsbehörden im Sinne der Straf- und als auch als Gütestellen im Sinne der Zivilprozessordnung.

Die tätigen Schlichter werden als Schiedspersonen oder als Friedensrichter bezeichnet.

Unter www.kanzlei-langer-vacha.de erfahren Sie mehr über die außergerichtlichen Konfliktlösungen (Mediation).

Die Geschichte der Friedensrichter


Als 1814/15 die europäischen Territorien neu geordnet wurden, blieb in den vordem französisch besetzt gewesenen linksrheinischen deutschen Gebieten das Institut des Friedensrichters bestehen, während das Königreich Preußen1827 das Institut des Schiedsmanns einführte. Dessen Aufgabe war es, bei kleinen Privatrechtsstreitigkeiten und Ehrverletzungen vor einem Gang zu den ordentlichen Gerichten einen Sühneversuch zwischen den streitenden Parteien zu unternehmen.
Dem Beispiel Preußens folgten andere deutsche Länder, die Vergleichs- und Friedensrichter beriefen, sodass dieses Institut schließlich zunächst für private Beleidigungen als Vergleichsbehörde Eingang in die deutsche Strafprozessordnung von 1877 fand.
Mit der preußischen Schiedsmannsordnung von 1879 erfolgte eine Ausdehnung auf ganz Preußen, und sachlich wurde das Aufgabenspektrum um weniger bedeutsame bürgerliche Rechtsstreitigkeiten erweitert, dem wiederum andere deutsche Länder sich anschlossen.
§ 15a des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung ermöglicht dem Landesgesetzgeber seit dem Jahr 2000, in bestimmten Fällen eine obligatorische Schlichtung vor einer staatlich eingerichteten oder anerkannten Gütestelle vorzusehen.

Das Schiedsverfahren


Herr Langer ist zuständig für ein Schiedsverfahren, falls ein Begehren besteht und das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft nicht vorliegt.
Hauptsächlich werden Strafsachen und bürgerliche Rechtsangelegenheiten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Vollrausch und Nachbarschaftsstreitigkeiten verhandelt.
Herr Langer als Friedensrichter oder Schiedsperson entscheidet nicht, sondern führt rechtlich einen Vergleich herbei, das heißt einen Vertrag zwischen den sich einigenden Parteien, aus dem gegebenenfalls auch unmittelbar die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).

 

 
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