Stadt Vacha

Willkommen in der Rhön.
 

Kindergärten in Vacha und Völkershausen
 


Integrativer Kindergarten Vacha

Thomas-Müntzer-Straße 10
36404 Vacha
Telefon: 036962 24804
Fax: 036962 53492

Öffnungszeiten: 06:00 - 16:30 Uhr (Montag bis Freitag)
Ansprechpartnerinnen: Beate Riede und Katrin Reinhard

Kapazität
Die Einrichtung verfügt über maximal 187 Plätze für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt. Sie ermöglicht Kindern mit Beeinträchtigung oder Kindern, welche von einer Beeinträchtigung bedroht sind, eine teilstationäre integrative Frühförderung durch heilpädagogisches Fachpersonal.

Pädagogische Arbeit
Jedes Kind wird mit seiner Einzigartigkeit angenommen. Somit kann es durch die Angebote des Kindergartens dort abgeholt werden, wo die Interessen und Möglichkeiten liegen. Durch die feste Bindungsbeziehung zu den Pädagoginnen erfahren sie die benötigte Sicherheit. Die integrativen Gruppen schaffen dabei eine Grundlage für einen gemeinsamen Lebens- und Lernraum mit Begegnungen und Erfahrungen zwischen gesunden und beeinträchtigten Kindern.

Seit September 2017 arbeitet die integrative Kindertagesstätte Vacha nach einem teiloffenen Konzept, mit dem Ziel der kinderzentrierten und bedürfnisorientierten Arbeit.
Bis Ende Dezember 2023 war sie Teil des Bundesprogramms „Sprach-Kita" und ist nun seit Anfang 2024 „Sprach-Kita" des Thüringer Landesprogramms.
Seit Mai 2021 ist der integrative Kindergarten Vacha ein Thüringer Eltern-Kind-Zentrum (kurz: ThEKiZ).


Kindergarten "Kinderland" Völkershausen

Am Hämich 4
36404 Vacha OT Völkershausen
Telefon: 036962 25920
E-Mail: kita_voelkershausen@web.de
geöffnet täglich von 06:00 - 16:00 Uhr
Ansprechpartnerinnen: Claudia Pach und Angie Hermann

Kapazität
Der Kindergarten hat bis zu 90 Plätze für Kinder vom ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Er ist umgeben von Wiesen und Wäldern des Öchsenberges und das weitläufige Außengelände sowie die angrenzende Natur bieten direkte Gelegenheit für spannende Naturerfahrungen und ein aktives Miteinander an der frischen Luft.

Pädagogische Arbeit
Im Kindergarten steht das "TUN" an vorderster Stelle und somit wird allen Kindern eine möglichst große Vielfalt an Erfahrungs- und Spielmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Im Vordergrund der pädagogischen Arbeit liegt der Situationsansatz, welcher sich an der Lebenssituation der Kinder ausrichtet. Die Pädagoginnen beobachten, welche Situationen für die Kinder von Interesse und Bedeutung sind und sie neugierig machen. Gemeinsam mit den Kindern erkunden die Pädagoginnen, ob es faszinierend ist, dies aufzugreifen.
Der Kindergarten hat eine eigene Küche in welcher selber gekocht wird und somit kann eine Vollverpflegung angeboten werden. Es gibt ein Kinderrestaurant, eine Krabbelgruppe, die Kiga App und verschiedene Funktionsräume.

Seit 2020 ist der Kindergarten "Haus der kleinen Forscher" und die Pädagoginnen haben sich alle 2 Jahre erfolgreich zertifiziert.
Seit dem Jahr 2021 gehört er zum Thüringer Eltern-Kind-Zentrum (kurz: ThEKiZ).

Anmeldung


Bevor Kinder in den Kindergärten der Stadt Vacha und Völkershausen aufgenommen werden können, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die Sorgeberechtigten sollen in der Regel Einwohner der Stadt Vacha sein. Nach Prüfung freier Kapazitäten können jedoch auch Kinder aus Thüringer Fremdgemeinden aufgenommen werden.
  • Ein Antrag auf einen Kindergartenplatz muss gestellt werden.
  • Ein Vertrag zwischen Eltern und Träger muss zustande kommen.
  • Eine aktuelle ärztliche Gesundheitsbescheinigung gemäß § 16 Abs. 1 (ThürKitaG) und §§ 33,34 (IfSG) des Kindes muss vorliegen.
  • Impfpass bzgl. Masernschutzimpfung nach dem Masernschutzgesetz.

Das Formular zur Anmeldung Ihres Kindes finden Sie hier.

Gesetzliche Bestimmungen


Die Aufgaben des Kindergartens bestimmen sich nach den Vorschriften des Thüringer Gesetzes über Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie den einschlägigen Rechtsverordnungen.
Der Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre ist die Arbeitsgrundlage.
Die pädagogischen Fachkräfte richten ihre Arbeit nach dem „Übereinkommen über die Rechte der Kinder“ aus. Dies umfasst beispielsweise die Achtung der Kinderrechte, ein Diskriminierungsverbot und das Wohl des Kindes. Eine weitere wichtige Grundlage für die Einrichtung ist die fachliche Empfehlung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur gemeinsamen Förderung von Kindern ohne und mit drohender Behinderung nach §7 Abs. 1 bis 3 ThürKitaG sowie von Kindern mit besonderem Förderbedarf nach §7 Abs. 4 ThürKitaG in Kindertageseinrichtungen.

 
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