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Aktuelles aus Vacha

21.08.2026

Waldbrandschutz und Waldbrandrufbereitschaft im Forstamt Bad Salzungen

Informationen des Forstamtes Bad Salzungen

Aufgrund der auch im Jahr 2026 weiterhin sommerlichen Temperaturen in Verbindung mit der anhaltenden Trockenheit, besteht derzeit in ganz Thüringen weiterhin eine erhöhte Waldbrandgefahr. Die andauernde Trockenheit und die damit verbundene Austrocknung der Vegetation begünstigen die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden erheblich.

Die Dürrejahre 2018 und 2019 sowie die darauffolgenden Sturmereignisse und Borkenkäferkalamitäten, insbesondere der Baumart Fichte, haben die Wälder Thüringens nachhaltig geschädigt. Die in den betroffenen Waldbeständen teilweise verbliebenen Rest- und Tathölzer stellen im Falle eines Waldbrandes ein zusätzliches und nur schwer kalkulierbares Gefahrenpotenzial dar.

Das Forstamt Bad Salzungen weist daher angesichts der anhaltend hohen Waldbrandgefahr erneut auf die geltenden Grundsätze zur Verhütung von Waldbränden hin:

• Offenes Feuer im Wald sowie in einem Abstand von bis zu 100 Metern zum Wald ist grundsätzlich verboten.
• Das Rauchen im Wald ist untersagt.
• Kraftfahrzeuge sollen nicht auf trockenem Gras oder Waldboden abgestellt werden.
• Waldwege sowie Zufahrten zum Wald sind jederzeit für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Ein ungehinderter Zugang zu den
betroffenen Waldflächen ist im Einsatzfall zwingend erforderlich.

Waldbrandrufbereitschaft des Forstamtes Bad Salzungen

Das Forstamt Bad Salzungen hat bereits seit dem Jahr 2024 eine Waldbrandrufbereitschaft eingerichtet. Diese wird ab der Waldbrandgefahrenstufe 3 automatisch aktiviert.

Hierbei befindet sich außerhalb der regulären Dienstzeiten jeweils ein Bediensteter des gehobenen oder höheren Forstdienstes des Forstamtes in permanenter Rufbereitschaft für den Einsatzleitdienst des Wartburgkreises. Dadurch wird insbesondere im Einsatzfall die erforderliche forstfachliche Entscheidungs- und Beratungskompetenz sichergestellt. So können die Einsatzkräfte bei der Bekämpfung von Waldbränden fachlich unterstützt und beraten werden.

Aufgrund der aktuell hohen Waldbrandgefahr und der bereits eingetretenen Waldbrandereignisse weist das Forstamt ausdrücklich darauf hin, dass die Waldbrandrufbereitschaft nicht die Verpflichtung des jeweiligen Waldeigentümers zur Durchführung einer Brandwache nach Abschluss der Löscharbeiten umfasst.
Die Sicherstellung der erforderlichen Brandwache obliegt grundsätzlich dem jeweiligen Waldeigentümer bzw. Verfügungsberechtigten. Kann der Eigentümer im Einzelfall nicht zweifelsfrei ermittelt werden oder ist die Durchführung der Brandwache durch diesen nicht sichergestellt, kann das Forstamt die Brandwache in begründeten Ausnahmefällen übernehmen.
Die Übernahme einer solchen Brandwache durch Forstbedienstete erfolgt kostenpflichtig. Die hierfür entstehenden Kosten werden dem jeweiligen Grundeigentümer im Anschluss in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Im Zuständigkeitsbereich des Forstamtes Bad Salzungen kam es im laufenden Jahr bereits zu drei Waldbränden, die glücklicherweise keine größeren Ausmaße angenommen haben. Thüringenweit ist bereits eine zunehmende Zahl von Waldbränden zu verzeichnen, darunter auch Brände mit erheblichem Ausmaß.

Vor diesem Hintergrund werden alle Bürger gebeten, der aktuellen Waldbrandgefahr die notwendige Aufmerksamkeit beizumessen und alle geeigneten Maßnahmen zu unterstützen, die dazu beitragen, das Risiko der Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden zu minimieren.

Für Ihre Unterstützung im Interesse des Schutzes unserer Wälder und der Sicherheit der Bevölkerung dankt Ihnen

Ihr Thüringer Forstamt Bad Salzungen

Stadt Vacha - 10:42 @


Meldungen vor dem 01.11.2024 finden Sie hier.

 
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